Das Wichtigste auf einen Blick:

In den meisten Bundesländern sind Carports bis 50 m² Grundfläche als Nebenanlage genehmigungsfrei – aber nicht überall. Entscheidend sind Bundesland, Bebauungsplan und Abstandsflächen.

Genehmigungsfreie Carports – die Grundregel

Das Bauordnungsrecht ist in Deutschland Ländersache – jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung (LBO). Die Grundregel ist jedoch ähnlich: Carports gelten als Nebenanlagen, die unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen.

Typische Voraussetzungen für Genehmigungsfreiheit:

  • Grundfläche bis maximal 50 m² (in manchen Ländern weniger)
  • Carport dient dem auf dem Grundstück genehmigten Hauptgebäude
  • Einhaltung der Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze (meist 3 m)
  • Keine Lage im Außenbereich (§ 35 BauGB)
  • Bebauungsplan erlaubt Nebenanlagen

Bundesland-Übersicht: Wann brauche ich eine Genehmigung?

BundeslandGenehmigungsfrei bisBesonderheiten
Bayern50 m²Abstand zur Nachbargrenze mind. 3 m; im Außenbereich immer genehmigungspflichtig
NRWkeine feste GrenzeVerfahrensfrei wenn Nebenanlage, Bebauungsplan und Abstandsflächen eingehalten
Baden-Württemberg40 m²Nur im Innenbereich; Grenzabstand mind. 2,5 m
Niedersachsen40 m²Verfahrensfrei als Nebenanlage; Sonderregelungen für Außenbereich
Hessen50 m² (freistehend)Anbauten an Hauptgebäude oft ohne separate Genehmigung
Brandenburg50 m²Privilegierte Nebenanlagen generell verfahrensfrei
Sachsen30 m²Strengere Regelung; über 30 m² immer Antrag erforderlich
Schleswig-Holsteinkeine feste GrenzeVerfahrensfrei als untergeordnete Nebenanlage zum Wohnhaus

Richtangaben ohne Gewähr – maßgeblich ist immer die aktuelle LBO Ihres Bundeslandes sowie der lokale Bebauungsplan. Wir prüfen das kostenlos für Sie.

Abstandsflächen: Der häufigste Stolperstein

Auch wenn kein formeller Bauantrag nötig ist, müssen die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Die Mindestabstände betragen je nach Bundesland:

Übliche Regelung: 3 m

In Bayern, NRW und den meisten Bundesländern gilt für Carports ein Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze des Nachbarn.

Ausnahme: Grenzgarage

In einigen Bundesländern ist das Errichten direkt an der Grenze erlaubt (Grenzgarage), wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind und der Nachbar zustimmt.

Was kostet ein Bauantrag für einen Carport?

Bearbeitungsgebühr Gemeinde50 – 300 €
Statiknachweis (falls gefordert)200 – 500 €
Lageplan vom Vermesser150 – 400 €
Architekt/Bauzeichner (falls nötig)300 – 800 €
Gesamt700 – 2.000 €

Wir übernehmen die Genehmigung für Sie

Der Genehmigungsprozess ist zeitaufwändig und erfordert Erfahrung mit den lokalen Behörden. Unser Fachbetrieb in Ihrer Region kennt die örtlichen Regelungen und übernimmt auf Wunsch die vollständige Antragstellung für Sie – von der Voranfrage bei der Gemeinde bis zur Baugenehmigung.

Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Carport genehmigungsfrei ist

Einfach Postleitzahl und Carport-Größe mitteilen – wir geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden Auskunft.